Fragen, die bewegen...

wir sind für Sie da

In diesem Bereich haben wir Antworten auf die Fragen zusammengestellt, die uns besonders häufig von Interessierten, Angehörigen und zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohnern gestellt werden – klar, verständlich und mit Blick auf das, was wirklich zählt.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Nach dem Antrag erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, der den Grad der Pflegebedürftigkeit feststellt.

Pflegegrad – was steht mir zu?

Je nach Pflegegrad variieren die Leistungen. Sie können Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und weitere Unterstützungen umfassen.

Ambulante Pflege oder stationäre Pflege?

Bei der ambulanten Pflege werden Pflegebedürftige in ihrem eigenen Zuhause durch ambulante Pflegedienste versorgt. Stationäre Pflege hingegen findet in Pflegeeinrichtungen statt, wo eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung gewährleistet ist.

Wie werden pflegende Angehörige entlastet?

Neben der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es Angebote wie Tages- und Nachtpflege, ambulante Pflegedienste oder Alltagsbegleiter, die Unterstützung bieten.

Pflegevertrag – was ist das und worauf achten?

Ein Pflegevertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Pflegebedürftigem und Pflegedienst. Wichtig sind klare Absprachen zu Leistungen, Kosten und Kündigungsfristen.

Demenzpflege – worauf kommt es an?

Wichtig ist ein verständnisvoller und geduldiger Umgang. Spezielle Schulungen und Beratungsangebote können helfen, den Alltag besser zu bewältigen.

Finanzielle Hilfe für pflegende Angehörige?

Pflegende Angehörige können Pflegegeld erhalten. Zudem gibt es Entlastungsbeträge und Möglichkeiten der Rentenversicherung für die Pflegeperson.

Verhinderungs- & Kurzzeitpflege – wie nutzen?

Wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist, kann Verhinderungspflege beantragt werden. Kurzzeitpflege bietet vorübergehende stationäre Betreuung, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Beide Leistungen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden.

Wie Zuhause pflegegerecht umbauen?

Die Pflegekasse kann Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren. Eine Beratung durch Experten hilft, notwendige Anpassungen zu identifizieren.

Wie schnell kann die Pflege beginnen?

In dringenden Fällen (z. B. nach Krankenhausentlassung) kann die Pflege innerhalb weniger Tage starten. Kontaktieren Sie uns frühzeitig für eine individuelle Einschätzung.

Bei Ihnen sind noch

Fragezeichen im Kopf?

Dann zögern Sie nicht, sich direkt an uns zu wenden – wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter. Alternativ lohnt sich auch ein Blick in unser Glossar: Dort haben wir viele Begriffe und Themen verständlich für Sie aufbereitet.

 

Telefon
05322 / 87 060
E-Mail
info@apocare-nordharz.de

 

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